Rituelle Ganzwaschung (Ghusl)

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Definition von "Ghusl"[Bearbeiten]

Ghusl (arabisch غسل: Ganzkörperwaschung) heißt wörtlich übersetzt: "Waschung bei der Wasser auf etwas gegossen wird". Im islamischen Verständnis, versteht man "Ghusl" als Waschung des gesamten Körpers mit Wasser, dass die Eigenschaften "rein und reinigend" besitzt (S. Wasser). Man kann Ghusl auch kurz mit ritueller Ganzkörperwaschung übersetzen.[1]


Die Vorzüge von Ghusl[Bearbeiten]

Belohnung von ALLAH[Bearbeiten]

Der Ghusl an sich ist eine gottesdienstliche Handlung (arab.: 'Ibadaa), deshalb erhält man von Allah, dem Barmherzigen, viel Lohn dafür, denn ALLAH liebt die sich Reinigenden. [2]


Gesundheitliche Vorteile[Bearbeiten]

Für die Gesundheit ist die rituelle Ganzkörperreinigung sehr wichtig. Da das Individuum sich regelmäßig am Körper rituell reinigt und es nicht nur ein bloßes Duschen ist, bewirkt es bei ihm ein besseres Körpergefühl und hat mehr gesundheitliche Vorteile als das normale Duschen. [3]


Wann Ghusl notwendig oder empfohlen ist[Bearbeiten]

Wann Ghusl Pflicht ist[Bearbeiten]

Pflicht (arab.: Fardh) ist es dann, wenn man sich im Zustand der großen Unreinheit (arab.: Hadath akbar) befindet. Nach dem Eintritt der großen Unreinheit (arab.: Hadath akbar) kann man den Zustand der Reinheit nur mit Ghusl (Ganzkörperwaschung) wiederherstellen. Nach dem Ghusl befindet man sich im Zustand der vollen Reinheit (arab.: Tahara), was notwendig ist um gottesdienstliche Handlungen (arab.: Ibadat), wie z.B. das Gebet, Fasten usw. verrichten zu können.[4]

Dinge, die den Zustand der großen Unreinheit hervorrufen und damit die rituelle Ganzwaschung zur Pflicht machen:

  1. Nach einer Ejakulation, begleitet von Lust und Erregung (im Schlaf oder im wachen Zustand).[5] Nach einer Ejakulation ohne Lust und Erregung (im Schlaf, oder im wachen Zustand), z.B. durch Krankheit, Kälte, Müdigkeit etc., ist nach der Meinung der meisten Fiqh-Gelehrten keine rituelle Ganzwaschung (Ghusl) erforderlich.
  2. Nach dem Geschlechtsakt, also der Berührung des Penis' vom Manne mit der Vagina der Frau (mit oder ohne Ejakulation). Hierbei ist nur die unmittelbare Berührung beider Geschlechtsorgane ausschlaggebend.[6] A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr)) berichtete: "Der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) erlebte manchmal im Ramadhan, dass die Zeit zum Morgengebet fällig wurde, während er sich noch im Dschanaba-Zustand befand, der nicht auf Grund eines Traumes verursacht worden war.* Er vollzog dann den Ghusl und fastete."(Überliefert im Sahih al-Buchary, Hadith-Nr. 1930). 'A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr)) gab mit diesem fein formulierten Ausdruck zu verstehen, dass ein völlig normaler ehelicher Geschlechtsverkehr während einer Ramadhan-Nacht stattfand.
  3. Nach dem Ende der Menstruation (arab.: Haidh) und Wochenflusses (arab.: Nifaas).[7] "Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: ‚Sie ist eine Beschwerlichkeit, so enthaltet euch (des Geschlechtsverkehrs mit den) Ehefrauen während der Menstruation, und vollzieht mit ihnen keinen Geschlechtsverkehr, bis sie sich rituell reinigen. Und wenn sie sich rituell gereinigt haben, dann verkehrt mit ihnen da, wo ALLAH es euch gebot. Gewiss, ALLAH liebt die stets Reumütigen und die sich rituell Reinigenden." (Qur'an, 2:222)
  4. Bei verstorbenen Muslimen.[8] Diese Ganzwaschung des Leichnams sollte von einem Muslim des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Märtyrer, die im Kampf auf dem Wege ALLAHs fielen, werden ohne rituelle Ganzwaschung beerdigt. Nur nach der hanefitischen Fiqh-Schule muss auch der Märtyrer gewaschen werden, nicht jedoch nach den anderen drei Fiqh-Schulen.
  5. Bei Konversion zum Islam. Unmittelbar nach Ablegung des Islam-Bekenntnisses (Schahaada) muss eine rituelle Ganzwaschung (Ghusl) durchgeführt werden.

Wann Ghusl Sunna ist[Bearbeiten]

Empfohlen (arab.: Mustahabb bzw Sunna) den Ghusl durchzuführen ist es dann, wenn man den Körper rein halten möchte, ohne das ein triftiger Grund vorliegt.[9]

Situationen und Zeiten an denen es empfohlen ist die Ganzwaschung durchzuführen:

  1. Am Freitag. `Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher eine Gesamtwaschung seines Körpers (Ghusl) vorgenommen haben.“ (Überliefert in Sahih al-Buchary Nr. 0877, Vgl. dazu Hadith Nr. 0858, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1393). Abu Sa`id Al-Chudryy berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!" (Überliefert in Sahih al-Buchary Nr. 0858, Vgl. dazu Hadith Nr. 0877, 0879 und 0880; Sahih Muslim Nr. 1397). Die Volljährigkeit eines Menschen beginnt nach der Schari`a mit der Geschlechtsreife. `A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute kamen zum Freitagsgebet in Gruppen aus ihren Häusern in Al-`Awali (die Dörfern um Madina). Sie trugen Obergewänder, die mit Staub bedeckt wurden. Aus diesem Grund rochen sie unangenehm. Einer von ihnen kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er bei mir (zu Hause) war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: "Ihr sollt an diesem Tag (Freitag) die Ganzwaschung vollziehen!" (Sahih Muslim Nr. 1398). Nach der islamischen Zeitrechnung beginnt der Tag nicht am Mitternacht, sondern nach dem Sonnenuntergang des vorangegangenen Tages, d. h. der Donnerstag endet am Sonnenuntergang und damit fängt der Freitag an. Auf Grund dieser Regel kann man die Gesamtwaschung auch am Donnerstagabend vornehmen. Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte: "Jeder Muslim ist Allah gegenüber dazu verpflichtet, dass er (mindestens einmal) alle sieben Tage einen Tag wählt, an dem er sich den Ghusl seines Körpers unterzieht." :(Sahih al-Bucharyy Nr. 0898).
  2. An den beiden Festtagen, dem Fastenbrechenfest am Ende des Fastenmonats Ramadhan und dem Opferfest.
  3. Für Personen, die den Leichnam eines Verstorbenen gewaschen haben.
  4. Beim Eintritt in den Zustand der Weihe (arab.: Ihram) bei der Hadsch und der 'Umra.
  5. Nach dem betreten der Stadt Mekka.
  6. Vor dem Aufenthalt in Arafat am 9. Dhul-Hidscha (12. Monats des islamischen Mondkalenders).

Wie man die rituelle Ganzwaschung verrichtet[Bearbeiten]

In einigen Teilen des Ghusl unterscheiden sich die vier Fiqh-Schulen zwischen den Pflicht und Sunna-Teilen:

Handlung /Rechtsschule Hanafiyya Malikiyya Schaafiyya Hanbaliyya !
Niya (Absicht) Sunna Fard Fard Shart
Waschung des ganzen Körpers Fard Fard Fard Fard
Madmada (Mundwaschung) Fard Sunna Sunna Fard
Istinshaaq (Nasenwaschung) Fard Sunna Sunna Fard
Waschen des (erreichbaren) Inneren aller Körperöffnungen (außer Mund und Nase) nicht überliefert Fard nicht überliefert Fard
Takhlil (Reiben der Haut und des Körperhaares während der Waschung) Sunna Fard Sunna Sunna
Muwaalaat (Ununterbrochene Abfolge der Handlungen) Sunna Fard Sunna Sunna


A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) Gattin des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, berichtete:

"Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte - wenn er eine Ghusl nach dem Geschlechtsverkehr* vornahm - mit der Waschung seiner beiden Hände zu beginnen dann wusch er sich genauso wie für das Gebet danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut dann holte er Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine ganze Körperhaut hinunter lief."
(* Siehe Hadith Nr. 0230, 0249f., 0261 und die Anmerkung dazu)
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 024)


Maimuna (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) Gattin des Propheten, 'Allahs Segen und Heil auf ihm, berichtete:

"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wusch sich genauso wie für das Gebet, mit Ausnahme seiner beiden Füße danach wusch er seinen Genitalbereich* und säuberte ihn gründlich dann goß er reichlich Wasser über sich, rückte etwas von der Stelle und wusch seine beiden Füße. Das war sein Ghusl nach dem Geschlechtsverkehr."
(Siehe auch Hadith Nr. 0230, 0248f., 0261 und die Anmerkung dazu)
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 024)


A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) berichtete:

"Ich nahm gewöhnlich den Ghusl zusammen mit dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, vor, und wir beide* bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters, den man Faraq nannte."
(Siehe Hadith Nr. 0230, 0248ff., 0261 und die Anmerkungen dazu)
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 025)


'A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) berichtete:

"Ich nahm gewöhnlich den Ghusl zusammen mit dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, vor, und wir beide bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters, in dem unsere Hände wechselweise eintrafen."*
(*Siehe Hadith Nr. 0230, 0248ff. und die Anmerkungen dazu)
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 026)


Maimuna (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) berichtete:

"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, stellte Wasser für seinen Ghusl nach dem Geschlechtsverkehr hin er goss zwei- oder dreimal Wasser mit seiner rechten Hand auf seine linke Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich danach schlug* er mit seiner Hand, zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand -. Dann spülte er Mund und Nase und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme, goss dann reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körper anschließend rückte er wenig von seiner Stelle und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm ein Tuch**, und er lehnte es nicht ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzuschütteln."
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 027)

(*Das Schlagen auf den sandigen Boden oder gegen die raue Wand erfüllte zu jener Zeit den Reinigungseffekt der später von den Muslimen entdeckten Seifensubstanz aus verbranntem Holz und tierischem Fett an Stellen des Lagerfeuers. Vgl. unten den Abschnitt über den Tayammum, insbesondere im Hadith Nr. 0338. (**Hier liegt der Beweis für diejenigen Muslime vor, die das Handtuch zum Abtrocknen ihrer Haut nach der Gebetswaschung ablehnen wollen)


Zustand[Bearbeiten]

A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihm) berichtete:

"Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschanaba-Zustand* befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goss es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte Seite und anschließend auf ihre linke Seite."
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 027)

(*Im Zustand des Hadath akbar (Große Unreinheit))


Abu Huraira (ALLAHS Wohlgefallen mit ihm) berichtete:

"Ich sah eines Tages den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, während ich im Dschanaba -Zustand durch eine Straße in Al-Medina ging. Ich ging unauffällig weiter, erledigte meinen Ghusl und kam zurück. Der Prophet sagte:»Wo warst du, Abu Huraira?«Ich antwortete: »Ich war im Dschanaba-Zustand und mochte es nicht, dir im Zustand der Unreinheit Gesellschaft zu leisten.« Da sagte er:»Gepriesen sei Allah! Der Muslim wird niemals unrein sein.«"
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 028)

(Nach diesem Hadith darf der Muslim den Ausdruck "unrein" weder für sich selbst noch für andere verwenden, wenn es sich um den Dschanaba-Zustand handelt, sondern den Ausdruck "dschunub")


Situationen[Bearbeiten]

Abu Salama (ALLAHS Wohlgefallen mit ihm) berichtete:

"Ich fragte 'A'ischa, ob der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sich zum Schlafen hinlegte, wenn er sich im Dschanaba-Zustand befand, und sie antwortete: »Ja, und er tat es, nachdem er den Wudu' vorgenommen hatte.«"
(Siehe Hadith Nr. 028)
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 0286)


Umar Ibn Al-Chattab (ALLAHS Wohlgefallen mit ihm) fragte den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm:

"Darf sich einer von uns zum Schlafen hinlegen, wenn er sich im Dschanaba-Zustand befindet? ", und er antwortete: "Ja, wenn jemand von euch den Wudu' vorgenommen hat, darf er im Dschanaba-Zustand zu Bett gehen."
(Siehe Hadith Nr. 0286)
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 028)


'A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) berichtete:

"Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte - wenn er sich im Dschanaba-Zustand zum Schlafen legen wollte - seinen Genitalbereich zu waschen* und den Wudu' vorzunehmen."
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 028)

(*Hier darf man auf die Notwendigkeit der Hygiene des Genitalbereichs hinweisen denn eine derartige Reinigung stoppt die bakterielle Entwicklung für mehrere Stunden während des Schlafs und beseitigt unangenehme Gerüche des Körpers. Siehe Hadith Nr. 0286 und 0287)




Durchführung des Ghusl's nach Ende der Monatsregel und des Wochenflusses[Bearbeiten]

A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr) berichtete:

"Eine Frau fragte den Gesandten, Allahs Segen und Frieden mit ihm, wie sie den Ghusl nach der Monatsregel vollziehen soll. Darauf unterwies er sie, wie sie den Ghusl vornehmen sollte und fügte hinzu: Nimm dir einen Wollbausch, benetze ihn mit Moschus und reinige dich damit! Sie sagte: Wie soll ich die Reinigung vornehmen? Darauf antwortete er: Reinige dich damit! Sie fragte: Wie? Der Prophet sagte: Gepriesen sei Allah! Reinige dich! Ich zog sie dann an mich heran und erklärte ihr, dass sie damit auf die Körperstellen fährt, die mit dem Blut in Berührung kamen."
(Überliefert in Sahih Al-Buchary Nr. 0314. Vgl. dazu Hadith Nr. 0009, 0024 und 0315)


'A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr)) berichtete:

"Fatima, Tochter des Abu Hubaisch kam zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: "O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Monatsregel so oft erlebt, dass ich zu dem rituellen Zustand der Reinheit nicht gelangen kann! Soll ich nun das Gebet sein lassen?" Der Gesandte, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutvene, nicht um eine Monatsregel (so verfahre wie folgt): Wenn du deine Regel hast, so lasse das Gebet sein. Und wenn diese zu Ende ist, so wasche das Blut von dir ab (vollziehe Ghusl und reinige deine Kleider vom Blut) und bete." Und mein Vater sagte: "Dann wasche dich für jedes Gebet, bis diese Zeit wiederkehrt.""
(Sahih Al-Bucharyy Nr. 0228. Siehe auch Hadith Nr. 0227 und 0306f.)


Durchführung des Ghusl's im Ramadhan[Bearbeiten]

'A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr)) berichtete:

"Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlebte manchmal im Ramadhan, dass die Zeit zum Morgengebet fällig wurde, während er sich noch im Dschanaba-Zustand befand, der nicht auf Grund eines Traumes verursacht worden war. Er vollzog dann den Ghusl und fastete."
(Überliefert im Sahih al-Buchary, Hadith-Nr. 1930).

'A'ischa (ALLAHS Wohlgefallen mit ihr)) gab mit diesem fein formulierten Ausdruck "Dschanaba-Zustand, der nicht auf Grund eines Traumes verursacht worden war" zu verstehen, dass ein völlig normaler ehelicher Geschlechtsverkehr während einer Ramadhan-Nacht stattfand.


Quellen und Anmerkungen[Bearbeiten]

Der Artikel ist größtenteils entnommen aus:

  1. Zaidan, Amir M. A. (1996): Fiqh-ul-'Ibadat. Einführung in die islamischen gottesdienstlichen Handlungen. Frankfurt/M.
  2. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 206
  3. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 207
  4. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 206
  5. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 207
  6. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 207
  7. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 207
  8. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 207
  9. Ahmad A. Reidegeld (2005): Handbuch Islam – Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“' Kandern im Schwarzwald, Seite 206